Bestattungskosten
Die Bestattungskosten sind bei jedem Trauerfall unterschiedlich.
Bei einem Sterbefall hängt die Höhe der Gesamtkosten mit vielen Entscheidungen zusammen. Unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen über die Bestattungsart, Sarg- und Grabwahl oder die Organisation der Trauerfeier machen es geradezu unmöglich, ohne genaue Details eine umfassende Kostenaufstellung zu erstellen.
Bestattungskosten gliedern sich in drei Bereiche:
1. Eigenleistungen sind Lieferungen und Leistungen, die vom Bestattungsinstitut erbracht werden wie Sarg (und Urne), die Sarginnenausstattung, die Abholung und Überführung sowie das Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen und der Trauerdruck.
2. Fremdleistungen werden vom Bestattungsinstitut in Auftrag gegeben und in der Regel auch über dieses abgerechnet, z. B. Zeitungsanzeigen, Blumenschmuck, Musiker, eventuell Trauerredner.
3. Gebühren werden von der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhoben und unterscheiden sich regional bisweilen erheblich.
Sie fallen an für die Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof, für Grabnutzung, Beisetzung, Grabmahlgenehmigung und für Umbettungen. Darüber hinaus entstehen Gebühren für die Einäscherung, eine amtsärztliche Untersuchung bei Feuerbestattungen und für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt.

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